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Maklerrecht

Als erfahrene Anwälte für Immobilienrecht beraten & vertreten wir Sie. In Berlin und bundesweit.

Planen Sie den Kauf oder Verkauf einer Immobilie durch einen Makler oder haben Sie rechtliche Fragen zur Gestaltung oder Kündigung Ihres Maklervertrages? Dann wenden Sie sich an unsere erfahrene Anwaltskanzlei. Als engagierte & durchsetzungsstarke Anwälte verfügen wir über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Maklerrechts und können Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Im Ernstfall vertreten wir Sie auch bundesweit vor Gericht.

Ihre Experten für Immobilienrecht:

  • Über 10 Jahre Erfahrung im Immobilienrecht
  • Schnelle Ersteinschätzung Ihres Falles
  • Maximale Kostentransparenz
  • Beratung bei Kauf und Verkauf sowie Kaufvertragsprüfungen
  • Wir helfen bei allen rechtlichen Problemen mit Haus und Grundstück

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.

Wir beraten & vertreten Sie in Berlin und bundesweit im Maklerrecht

Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen der Vertragsanbahnung, des Vorvertrages und des Vertragsabschlusses sowie in Kündigungsverfahren.

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Fachanwaltskanzlei Bank- & Kapitalmarktrecht HEE Rechtsanwälte Hache Eggert Eickhoff mbB
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Empfehlung
27.01.2025Empfehlung! Die Fachanwaltskanzlei, insbesondere Herrn Eickhoff, kann ich sehr empfehlen. Wurde detailliert und kompetent beraten, fühlte mich anwaltschaftlich beschützt und wurde bis zum erfolgreichen Abschluss motivierend begleitet sowie fachlich, als auch menschlich sehr gut beraten. Alles gut gegangen! Bin sehr glücklich - Danke für alles!
13.12.2024Empfehlung! Herr Eickhoff ist in erster Linie ein sehr netter Mensch, jemand der sich um seine Mandanten kümmert, jemand der seine Erliche Meinung sagt auch wenn sich der Mandant was anderes erhofft, beim Herrn Eickhoff ist das Finanzielle nicht in Erster Linie, selten Heute zutage so Anwalt zu haben. Bin froh das ich ihn kenne, wir hatten in einem Fall ein Erfolgreiches Ergebnis für mich, kann ich nur weiterempfehlen.
02.08.2024Empfehlung! Nach für mich unlösbaren Problemen mit einer Bank in Folge eines von mir nicht verschuldeten Kartenmissbrauchs (Skimming) an einem Geldautomaten im Ausland, fand ich in Rechtsanwalt Eickhoff fachkundige und freundliche Beratung und Hilfe, und die nun fachgerecht geführte Auseinandersetzung mit den Juristen der Bank führte letztlich dazu, dass ich meinen, trotz größter Sorgfalt entstanden Schaden, quasi in letzter Minute noch außergerichtlich, ersetzt bekam. Das hätte ich alleine nie geschafft und ich bin Herrn Eickhoff und seinem Team sehr dankbar.
29.06.2024Empfehlung! Herr Eickhoff hat mich in den Themen Geschäftsführervertrag kompetent und fachlich super beraten. Es war mir eine Freude mit dieser Kanzlei zu arbeiten und würde sie immer weiterempfehlen. Das Preis- Leistungsverhältnis ist top. Vielen Dank

Wir setzen Ihre Interessen durch - in Berlin & bundesweit

Was im Maklerrecht zu beachten ist

Das Maklerrecht ist in den §§ 652 bis 656d BGB gesetzlich verankert. Diese Vorschriften gelten auch für den Immobilienmakler. Anzuwenden sind die gesetzlichen Regelungen auf privatrechtliche Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und seinem Immobilienmakler geschlossen werden. Kunden des Maklers sind Käufer und Verkäufer einer Immobilie. Neben den Regelungen im BGB sind weitere Vorschriften zu beachten.

Das Gewerbeamt erteilt dem Makler eine Maklererlaubnis nach § 34 c der Gewerbeordnung, ohne die er gar nicht tätig werden darf. Eine besondere Ausbildung ist für die Tätigkeit als Immobilienmakler nicht erforderlich. Es besteht jedoch u.a. die Verpflichtung für einen Wohnimmobilienmakler, eine regelmäßige Fortbildung (20 Stunden innerhalb von drei Jahren) nachzuweisen.

Die wichtigsten Informationen zu Maklerrecht & Maklervertrag