Viele Verkäufer von Immobilien müssen diese Aufgabe das erste Mal in Ihrem Leben bewältigen. Oft geht es um den Verkauf im Rahmen einer Erbschaft oder weil Angehörige in ein Pflegeheim müssen und der Erlös für die Unterbringung benötigt wird. Unsere 6 Ratschläge sind eine wertvolle Hilfe, um das Objekt zügig und zum Marktwert zu veräußern
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Verständlich, niemand kauft ein vermülltes Haus, oft wird sogar die Besichtigung abgebrochen. Aber auch ein sauberes Haus, in dem sich die Möbel und persönlichen Gegenstände der letzten Bewohner befinden, erschwert den Verkauf. Die potenziellen Käufer fühlt sich als Eindringling und kann sich nicht vorstellen in der Einrichtung zu leben. Schnäppchenjäger, die hoffen, dass sich in dem Haus noch etwas Wertvolles befindet, werden den Kaufpreis weit unter den Marktwert drücken.
Eine vollständig leere Immobilie verkauft sich ebenfalls schlecht, denn Interessenten können sich nicht vorstellen, wie das Objekt möbliert wirkt. Damit sich die Interessenten mit der Immobilie identifizieren und sich darin wohlfühlen, ist eine sparsame neutrale Möblierung wichtig. Befassen Sie sich mit Home Staging, um das Objekt optimal zu präsentieren.
Diese Vorbereitung ist die Grundlage, um ein ansprechendes Exposé zu erstellen. Stellen Sie die Immobilie in Wort und im Bild im besten Licht dar, aber verschweigen Sie keine Mängel. Das Wichtigste sind aussagekräftige, scharfe Innen- und Außenaufnahmen. Fügen Sie Grundrisse und Informationen zur Infrastruktur hinzu.
Kaum ein Verkäufer kennt den aktuellen Marktwert seiner Immobilie. Viele legen den Kaufpreis nach Gefühl fest oder orientieren sich nicht relevanten Größen, etwa dem vorhandenen Kapitalbedarf. Für eine Wertermittlung ist ausschließlich die aktuelle Marktsituation von Bedeutung.
Unsere dringender Rat: Überlassen Sie die Analyse einem Experten.
Um einen möglichst hohen Erlös zu erzielen, neigen Verkäufer dazu Mängel zu verschweigen. Vielleicht kaschieren Sie sogar einen Schimmelbefall oder vorhandenen Wasserschaden. Freuen Sie sich nicht, wenn der Käufer vorhandene Schäden nicht bemerkt und die Immobilie zum angesetzten Wert kauft. Aus unserer langjährigen Praxis wissen wir, dass Käufer sich wehren und zum Teil hohe Schadensersatzforderungen durchsetzen können.
Befassen Sie sich so frühe wie möglich mit dem Thema, ob der Interessent die Kaufsumme aufbringen kann. Neben einer Selbstauskunft ist eine Bonitätsprüfung durch einen Fachmann sinnvoll. Ein Kaufvertrag beim Notar nützt Ihnen nicht, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt und keine Mittel hat, um einen Schadensersatz zu leisten.
Der Notar erstellt einen Kaufvertrag und beurkundet die Unterschriften von Käufer und Verkäufer. In der Regel beschränkt er sich auf übliche Formulierungen, die nur zu oft nicht alle Einzelheiten enthalten, die Sie mit dem Käufer ausgehandelt haben. Wir prüfen den Vertrag auf Vollständigkeit und auf nicht eindeutige Formulierungen. So haben Sie die Sicherheit, dass der Kaufvertrag genau das beinhaltet, was Sie mit dem Käufer vereinbart haben.
Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.