Mit dem Verkauf sind Sie nicht immer von allen mit dem Besitz des Hauses resultierenden Pflichten befreit. Bei einer für Sie ungünstigen Formulierung können Sie beispielsweise wegen bestehender Altlasten in Regress genommen werden. Problematische ist, wenn Sie Eigenschaften zu sichern, von denen Sie nicht zu 100 % wissen können, ob dieses bestehen. Wer zum Beispiel “Schimmelfreiheit” behauptet, hat schlechte Karten, wenn das Objekt von Pilzen befallen ist. Daher ist eine Formulierung wie “Kein Befall bekannt” eher angebracht.
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Wir setzen Ihre Interessen durch - In Berlin & bundesweit
Ein Notar ist zur Neutralität verpflichtet. Er klärt Sie lediglich über die Folgen der verschiedenen Vertragsvereinbarungen auf. Er hilft Ihnen auch bei Formulierungen. In der Regel wird er aber nicht beanstanden, wenn Sie “Schimmelfreit” oder “Frei von Bergschäden” zusichern.
Als Rechtsanwälte behalten wir Ihre Interessen im Auge. Daher achten wir auf Klauseln, die für Sie ungünstig sind. Im Ernstfall kommt es auf jedes einzelne Wort an. Aus diesem Grund raten wir dringend den Kaufvertrag vor der Unterzeichnung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.