Sie haben endlich das Grundstück gefunden, auf dem Ihre Gewerbeimmobilie oder Ihr Traumhaus stehen soll. Aber Achtung, mancher Grundstückskauf bringt nur Ärger. Das Grundstück ist vielleicht nicht für den vorgesehenen Zweck geeignet oder muss zunächst für viel Geld von Altlasten befreit werden.
Ihre Experten für Immobilienrecht:
Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Wir setzen Ihre Interessen durch - In Berlin & bundesweit
Eingetragene Belastungen wie ein Wegerecht lassen sich gut einschätzen und durch einen Blick in das Grundbuch feststellen. Ob das Grundstück sich wie vorgesehen nutzen lässt, ist dem Bebauungsplan zu entnehmen. Diese Prüfungen sind leicht vorzunehmen.
Problematischer sind Altlasten, die sich manchmal erst zeigen, wenn das Bauvorhaben begonnen hat. Sie sind auf der sicheren Seite, wenn der Verkäufer eine Bodenanalyse durchführen lässt und Ihnen das Ergebnis zur Verfügung stellt. Sie müssen mit erhöhter Wahrscheinlichkeit mit Altlasten rechnen, wenn es auf dem Grundstück
gab.
Der Verkäufer kann verpflichtet werden, die Altlasten auf seine Kosten zu beheben, oder der Kaufvertrag kann rückgängig gemacht werden, wenn er diese absichtlich verschweigt. Es ist daher sinnvoll, im Kaufvertrag geeignete Klauseln aufzunehmen, in denen der Verkäufer sich zu eventuellen Altlasten erklärt.
Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.