Mit dem Kauf erwerben Sie unter Umständen auch Pflichten, von denen Sie nichts ahnen. Bei einer für Sie ungünstigen Formulierung können Sie beispielsweise für bestehende Altlasten haften. Sehr ungünstig ist, wenn Sie beim Kauf bestätigen, dass Sie das Objekt übernehmen wie gesehen, obwohl Sie es nicht durch einen Sachverständigen haben prüfen lassen.
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Wir setzen Ihre Interessen durch - In Berlin & bundesweit
Grundsätzlich ist der Notar ist zur Neutralität verpflichtet. Er darf Sie lediglich über die Folgen der verschiedenen Vertragsvereinbarungen aufklären. Außerdem hilft bei Formulierungen. Da er weder auf der Seite des Läufers noch des Verkäufers stehen darf, kann es nicht vor Formulierungen wie “schimmelfrei” oder “Frei von Bergschäden” warnen.
Als Rechtsanwälte behalten wir Ihre Interessen als Käufer im Auge. Daher achten wir auf alle Klauseln, die für Sie ungünstig sind. Manchmal kommt es auf jedes einzelne Wort an. Aus diesem Grund raten wir dringend den Kaufvertrag vor der Unterzeichnung durch uns, die im Immobilienrecht erfahrenen Rechtsanwälte prüfen zu lassen.
Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.