Besonders, wenn die Wohnung nicht leerstehend ist, lauern viele Gefahren. Sie kaufen genau betrachtet die Bewohner mit. Das kann der Nutzung der Wohnung im Wege stehen. Manchmal gibt es auch behördliche Auflagen, Grundbucheinträge oder Beschlüsse der Eigentümerversammlung, die Ihnen nach dem Kauf die Freude an der Wohnung verderben.
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Verkäufer stellen logischerweise die Eigentumswohnung im besten Licht dar. Wenn diese vermietet ist, werden sie kaum erwähnen, dass der Mieter seit Monaten mit den Zahlungen im Rückstand ist. Sie erwähnen auch nicht, dass Sie kaum eine Chance haben, die Wohnung in absehbarer Zeit selbst zu beziehen, da es einen langfristigen Mietvertrag gibt.
Gerne verschweigen Verkäufer auch, dass die Eigentümerversammlung eine aufwendige Sanierung beschlossen hat und Grund für den Verkauf ist, dass der Verkäufer die damit verbundenen Ausgaben scheut.
Leider können Sie von einem Kaufvertrag nur in Ausnahmefällen zurücktreten. Einen Schadenersatz oder eine Minderung können Sie in der Regel nur geltend machen, wenn der Verkäufer einen Mangel wissentlich verschweigt. Es ist fraglich, ob eine beschlossene Modernisierung als ein solcher Mangel angesehen werden kann.
Dies sind nur einige Beispiele für Probleme die im Zusammenhang mit einem Wohnungskaufvertrag auftreten können. Wir raten daher dringend, den Vertrag vor der Unterzeichnung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.