Als Verkäufer haben Sie eine eindeutige Interessenlage. Sie möchten Ihre Wohnung in einem guten Licht darstellen und erwarten eine zügige Bezahlung und Abwicklung des Eigentumsübergangs. Aber wenn Sie Ihr Objekt wieder besseren Wissens zu positiv darstellen, gehen Sie ein großes Risiko ein. Unter Umständen ist eine Rückabwicklung des Vertrags möglich oder es drohen Schadensersatzforderungen gegen Sie.
Die Vertragsgestaltung ist daher eine Gratwanderung, bei der Sie nicht auf rechtlichen Beistand verzichten sollten.
Ihre Experten für Immobilienrecht:
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Der Notar prüft in erster Linie, ob die Formulierungen juristisch einwandfrei sind. Er ist zur Neutralität verpflichtet und darf Sie daher nicht darauf aufmerksam machen, dass ein Vertrag für sie günstiger gestaltet werden kann.
Dies betrifft in erster Linie die Möglichkeit, den Käufer in die Pflicht zu nehmen, wenn dieser nicht zur Zahlung des Kaufpreises in der Lage ist. Auch gibt es Optionen, die gesamte Abwicklung des Eigentumsüberganges so zu gestalten, dass Sie die maximale Sicherheit haben.
Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.