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Gewerbeimmobilie

Hilfe beim Besitz, Kauf und der Miete von Gewerbeimmobilien

Der Kauf und der Besitz einer gewerblich genutzten Immobilie ist mit einigen rechtlichen Problemen verbunden. Da betrifft beispielsweise Haftungsfragen. Aber auch die Anmietung von Gewerbeflächen ist oft mit etlichen Risiken verbunden. Vor Abschluss eines Mietvertrages sollte daher eine genaue Prüfung erfolgen. Wer ein Gewerbeobjekt anmieten will, hat meist eine langfristige Perspektive im Blick und braucht dementsprechend Sicherheit bei der Anmietung von Gewerberäumen.

Wir beraten Sie in allen Fragen der Vertragsanbahnung, dem Vorvertrag und dem Vertragsabschluss und stehen Ihnen kompetent zur Seite, wenn im Rahmen der Gewerbemiete Themen wie z. B. Untermiete, Parteiwechsel, Nutzungszweck, Betriebspflicht oder Konkurrenzschutz zu regeln sind. Auch sind wir Ihr Ansprechpartner bei Themen der Vertragsverlängerung, Mieterhöhung, Nebenkostenabrechnungen oder Kaution und Bürgschaft.

Ihre Experten für Immobilienrecht:

  • Über 10 Jahre Erfahrung im Immobilienrecht
  • Schnelle Ersteinschätzung Ihres Falles
  • Maximale Kostentransparenz
  • Beratung bei Kauf und Verkauf sowie Kaufvertragsprüfungen
  • Wir helfen bei allen rechtlichen Problemen mit Haus und Grundstück

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.

Wir berate und vertreten Sie in Berlin im Gewerbemietrecht

Stehen Ihnen für alle Fragen der Vertragsanbahnung, dem Vorvertrag und dem Vertragsabschluss sowie in Kündigungsverfahren.

Wir setzen Ihre Interessen in Berlin durch

Die wichtigsten Informationen zum Gewerbemietrecht

Im Unterschied zum Wohnraummietrecht ist der Mieter einer Gewerbeimmobilie schlechter geschützt und hat weniger Rechte. So gelten Bestimmungen des BGB für Wohnraum zur Festsetzung des Mietpreises für Mietverhältnisse über Gewerberäume nicht. Auch der Schutz vor Räumung aus dem Wohnraummietrecht ist so nicht auf das Gewerbemietrecht zu übertragen.

Da die meisten Schutzbestimmungen für Mieter von Wohnraum keine Anwendung auf die Anmietung von Gewerberäumen finden, ist die vertragliche Gestaltung eines Gewerbemietvertrages besonders wichtig für den Mieter, um hier ausreichend Absicherungen für die Anmietung herzustellen.

Anmietung von Gewerberaum bedarf der Schriftform

Um sich vor gesetzlich möglichen Kündigungen zu schützen, muss der Mieter von Gewerberaum zwingend darauf achten, einen Gewerbemietvertrag schriftlich abzuschließen. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von über einem Jahr ist dies auch nach BGB vorgeschrieben (§§ 126 BGB, 550 BGB, 578 BGB). Wird dies nicht berücksichtigt, gilt der Vertrag als Mietvertrag mit unbestimmter Kündigungsfrist.

Damit die Schriftform gewahrt ist, muss ein Gewerbemietvertrag alle wichtigen Vertragsbedingungen beinhalten. Dies umfasst auf jeden Fall alle Bedingungen der Mietsache, der Vertragslaufzeit, der Miethöhe und alle relevanten geldwerten Dienst- und Sachleistungen. Auch bei Änderungen des Vertrages ist auf jeden Fall die Schriftform einzuhalten.

Regelungen zum Gewerbemietrecht

Da viele Regelungen aus dem Wohnmietrecht im Gewerbemietrecht nicht greifen und das Gewerbemietrecht im BGB nur sehr dürftig geregelt ist, wird hier in Streitfällen nach den Grundsätzen der Rechtsprechung entschieden.

Hierbei können Themen wie der Konkurrenzschutz, die Umsatzmiete oder die Betriebspflicht beurteilt werden.

Da die Regelungen aus der Rechtsprechung umfangreich und die gesetzlichen Grundlagen sehr spärlich sind, kommt einer professionellen Vertragsgestaltung eine ganz besondere Bedeutung zu. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann in diesem Zusammenhang ein wichtiger Partner bei der Vorbereitung und dem Abschluss eines Gewerbemietvertrages sein.

Was noch beim Gewerbemietvertrag zu beachten ist